Kurzer Abriß zu den Privatnotenbanken: Es wird unterschieden zwischen den Privatbanken ohne und mit eigenen Banknotenemissionen(Privatnotenbanken). Die Privatnotenbanken im deutschen Reich emmitierten zahlreiche Geldscheine in den der landestypischen Währungen. Erst mit dem Bankgesetz vom 21.12. 1874 wurde der angestrebten Vereinheitlichung der Währungsbezeichnungen entsprochen.Das Bankgesetz vereinheitlichte die Konzessionsbestimmungen ,die Währungsbezeichnung und die Stückelung der Banknoten.Es bestanden nationale Interessen das deutsche Notenbankwesen zu vereinheitlichen.Am Ende dieses Prozesses stand die Schaffung der Reichsbank ,welche aus der Preussischen Bank entstand und den Status einer Reichsbehörde erhielt. Im Bankgesetz vom 1875 hatten sich die kleinen bestehenden Privatnotenbanken sich der neuen Reichsbank als Zentralnotenbank unterzuordnen.Die deutsche Reichsbank nahm am 1.1.1876 ihre Tätigkeit auf.Nur die Reichsbank erhielt nach dem Bankgesetz von 1875 das Recht Zweigstellen im gesamten Reichsgebiet zu unterhalten und Banknoten auszugeben ,welche im Reichsgebiet uneingeschränkt umlauffähig waren. Zu dieser Zeit bestanden im Reich noch 33 Notenbanken. Den Privatnotenbanken wurden nach dem Bankgetz von 1875 jede Art von Bankgeschäften außerhalb ihres jeweiligen Bundesstaates untersagt.So durften diese Privatnotenbanken keine Zweigstellen außerhalb ihrer Bundesländer unterhalten.Die von den Privatnotenbanken emmittierten Banknoten waren außerhalb des Bundesgebietes nicht umlaufberechtigt.Von diesen Restriktionen konnten sich die Privatnotenbanken nur befreien wenn sie ab dem 1.1.1876 auf verschiedene Privilegien verzichteten und sich der Reichsbank `unterwarfen´.Der Notenumlauf der Privatnotenbanken wurde beschnitten. Wegen der strikten Bestimmungen des Bankgesetzes vom 1875 verzichteten dieThüringische Bank,die Bank des Berliner Kassenvereins und die Landgräfliche Hessische conzessionierte Landesbank auf weitere Notenemmissionen. Die Geldscheine o.g. Banken wurden am1.1.1876 außer Kurs gesetzt.(sie lauteten noch auf Landeswährung). Weitere Zwölf Privatnotenbanken unterwarfen sich nicht den Bestimmungen des Bankgesetzes von 1875.Ihre Geschäfte blieben dadurch auf das jeweilige Bundesland beschränkt.Diese Banken konnten dadurch den Konkurrenzkampf nicht überdauern.Bis zum Jahre 1878 verzichteten diese 12 Banken auf Ihre Notenkonzession:Oldenburgische Bank,Niedersächsische Bank,Lübecker Privatbank,Rostocker Bank,Ritterschaftliche Privatbank Pommerns,Kommunalständische Bank für preuß. Oberlausitz, Anhalt-Dessauische Landesbank,Mitteldeutsche Creditbank Meiningen,Leipziger Bank,Weimarische Bank,Geraer Bank und die Privatbank zu Gotha.Bis 1886 existierten noch 18,bis 1889 noch 16,bis 1890 noch 13,bis 1894 noch 9 Notenbanken mit eigenen Banknoten.Ab 1895 verringerte sich diese Zahl auf 8 Notenbanken mit Notenkonzession.1902 hatten noch 6 Notenbanken eigene Banknoten,deren Anzahl ab 1906 auf 5 Banken zurückfiel: Sächsische Bank , Dresden;Bayrische Notenbank,Würtembergische Notenbank; Badische Bank und Reichsbank. Im weiteren Verlauf der Finanzgeschichte verzichteten ab 1924 ( mit dem Bankgesetz vom 30.8.1924) weitere Banken auf ihr Notenrecht.Das Reichswitschaftsministerium kündigte den letzten Privatnotenbanken ihr Recht auf Ausgabe eigener Banknoten zum 1.1.1935.Diese Privatbanknoten wurden zum 2.4.1936 ungültig.Es liefen ab diesem Zeitpunkt nur noch die Geldscheine der Reichsbank um. Jeder Sammler kann sich glücklich schätzen wenn er im Besitz von Privatbanknoten aus der Zeit vor 1900 ,bzw. nach 1924 ist Diese Banknoten zählen heute zu den gesuchten Stücken.Erschwinglich sind nur noch die Privatbanknoten ab 1900 bis zum Ende der Inflation. Home |